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Chiropraktik wird in der Schweiz von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt.

Sie brauchen dazu auch keine Zusatzversicherung, denn die Chiropraktik ist schon in der Grundversicherung mit eingeschlossen.

Wenn Sie sich in chiropraktische Behandlung begeben möchten, brauchen Sie keine Überweisung durch Ihren Arzt *).
*) Falls Sie jedoch im sogenannten Hausarzt-Modell versichert sind, haben Sie sich dazu verpflichtet, dass Sie beim Aufsuchen eines Spezialisten zuerst die Bewilligung Ihres Hausarztes einholen müssten.

Wir freuen uns aber trotzdem auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt, denn so können Doppelspurigkeiten vermieden werden.

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